Bundestag berät heute über neue Organspende-Regeln
Am 24. September 2026 um 11.20 Uhr soll der Bundestag über eine mögliche Widerspruchsregelung bei der Organspende beraten. Für Bürgerinnen und Bürger gilt zunächst weiter das bisherige Recht: Eine Organentnahme nach dem Tod setzt eine Einwilligung der betroffenen Person oder die Zustimmung der nächsten Angehörigen voraus. Als Nächstes ist entscheidend, wie der Gesundheitsausschuss die Vorlagen weiterberät.
Was heute im Bundestag auf der Tagesordnung steht
Für die Debatte sind zwei Entwürfe zur Widerspruchsregelung angekündigt: einer von 254 Abgeordneten und ein Entwurf des Bundesrates. Ein Antrag von 58 Abgeordneten setzt dagegen auf die freiwillige Entscheidung und eine stärkere Registrierung.
Die Aussprache ist noch keine Entscheidung über eine Gesetzesänderung. Nach der vorgesehenen Tagesordnung sollen die Vorlagen anschließend zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Welche Regel derzeit für die Organspende gilt
Nach geltendem Recht ist eine Organentnahme nach dem Tod nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die nächsten Angehörigen zustimmen. Die angekündigten Vorschläge ändern daran durch die heutige Beratung noch nichts.
Bei einer Widerspruchsregelung wäre die Grundannahme anders: Eine Person würde grundsätzlich als spendebereit gelten, sofern sie zu Lebzeiten widersprochen hat. Wie eine solche Regel konkret ausgestaltet würde, hängt von den Beratungen und einem möglichen späteren Gesetz ab.

Wo Bürger ihre Entscheidung festhalten können
Wer die eigene Entscheidung dokumentieren möchte, kann sie im Organspendeausweis festhalten oder im Organspenderegister eintragen. Auch eine schriftliche Erklärung ist möglich. Es kann hilfreich sein, Angehörige über die Entscheidung zu informieren, damit sie im Ernstfall davon wissen.
Die heutige Debatte verpflichtet niemanden zu einer Registrierung und führt keine neue Zustimmungspflicht ein. Wer sich entscheidet, sollte darauf achten, dass die Erklärung dem eigenen aktuellen Willen entspricht.
Gesundheitsausschuss ist der nächste Verfahrensschritt
Nach der angekündigten Aussprache sollen die Entwürfe und der Antrag an den Gesundheitsausschuss gehen. Dort können sie weiter beraten und verändert werden. Ob und wann daraus eine Abstimmung im Bundestag folgt, ist mit der heutigen Tagesordnung noch nicht festgelegt.
Der nächste verlässliche Zwischenstand ist daher die Überweisung und die anschließende Beratung im Ausschuss. Bis eine Gesetzesänderung beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt die bisherige Regelung weiter.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Der Bundestag nennt Termin und geplanten Verfahrensgang; das Bundesgesundheitsministerium beschreibt die geltende Zustimmungslösung.
- Debatte am 24. September 2026 um 11.20 Uhr angekündigt
- Zwei Entwürfe zur Widerspruchsregelung und ein Antrag zur freiwilligen Entscheidung vorges...
- Nach geltendem Recht ist Einwilligung oder Angehörigenzustimmung erforderlich
- Quelle
- Deutscher Bundestag
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-14 09:47
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